als Fundament.
Wissenschaftlich verlässliche Studien liefern die Grundlage, auf der die Klage steht.
Wir setzen uns für das Recht auf strahlungsarme Räume ein, nicht als Sonderwunsch, sondern als Grundrecht. Für einen Mobilfunk mit Grenzen, die schützen.
Rund 4 Millionen Menschen in Deutschland spüren die Folgen von Mobilfunk-, WLAN- und Bluetooth-Strahlung am eigenen Körper: Schlafstörungen, Kopfschmerzen, Nervenschmerzen, Schwindel. Wer elektrohypersensibel ist, verliert oft ein Stück Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.
Uns treibt der Schutz des Lebens an – die Gesundheit und Würde des Menschen, die natürlichen Prozesse von Mensch und Natur. Wir setzen uns auch für die ein, die sich nicht selbst schützen können. Unser Ziel: ein strahlungsreduziertes Umfeld für das Leben schaffen.
Strahlungsarme Räume sind ein Grundrecht, kein Sonderwunsch. Bislang ist das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 Grundgesetz) rechtlich aber nicht abgesichert, weder für die eigenen vier Wände noch für Kinder, Schwangere, ältere und kranke Menschen.
Deshalb fordern wir:
Die Grenzwerte für Mobilfunk müssen sinken – auf 1 μW/m² (0,02 V/m) innerhalb und 100 μW/m² (0,2 V/m) außerhalb von Gebäuden. Mobilfunk mit Grenzen, die schützen.
Die Funkwende ist eine Kampagne der als gemeinnützig anerkannten Kompetenzinitiative zum Schutz von Mensch, Umwelt und Demokratie e.V.. Wir sind Expertinnen und Experten aus Verbraucherschutz, Medizin, Wissenschaft und Recht, Betroffene, Bürgerinnen und Bürger – vereint in der Funkwende.
Wir arbeiten wissenschaftlich fundiert, transparent und unabhängig, suchen den Dialog und stehen für Fortschritt mit Verantwortung.
Wir haben Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland beim Verwaltungsgericht Berlin eingereicht. Ziel: das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 Grundgesetz) durchsetzen – durch eine drastische Verschärfung der Grenzwerte.
Wir wollen, dass unabhängige Wissenschaft in die Mobilfunk-Grenzwerte einfließt – gerade bei unterschätzten Risiken wie oxidativem Stress, Krebs oder Schäden an der Fortpflanzung.
Wissenschaftlich verlässliche Studien liefern die Grundlage, auf der die Klage steht.
Expertinnen und Experten aus Verbraucherschutz, Medizin, Wissenschaft und Recht vernetzen sich für die gemeinsame Sache.
Ein renommierter Fachanwalt für das Öffentliche Recht hat die Klageschrift erarbeitet und eingereicht – juristisch fundiert und wasserdicht.
"Wir klagen, weil wir krank sind und nicht geschützt werden. Menschen brauchen strahlungsarme Räume, und Grenzwerte, die schützen. Strahlungsarme Räume sind ein Grundrecht – kein Sonderwunsch." Zu den Interviews mit Kläger:innen.
Die Finanzierung für den Start der Klage steht. Für den langen Weg vor Gericht brauchen wir Sie.
Diese Website macht das Anliegen sichtbar und öffnet die Tür für erste Spenden.
Wir haben die konzeptionelle Grundlage für eine Kampagne erarbeitet, die die Klage öffentlichkeitswirksam begleitet.
Mit Hilfe einer erfahrenen Kommunikations-Agentur ist es uns gelungen, unsere Positionierung zu schärfen, um besser nach außen zu kommunizieren.
Mit Ihrer Unterstützung tragen wir die Klage durch das Verfahren und die Funkwende ins Rollen. Mit Ihrer Spende ermöglichen Sie:
Die Funkwende ist eine Kampagne der als gemeinnützig anerkannten Kompetenzinitiative zum Schutz von Mensch, Umwelt und Demokratie e. V., Spenden sind steuerlich abzugsfähig.
Spenden Sie hier oder direkt über die Spenden-Plattform bcause. Eine Spendenbescheinigung erhalten Sie umgehend per E-Mail.
Funkwende unterstützenBankverbindung
Kompetenzinitiative e.V.
EthikBank eG
IBAN: DE64830944950003673600
BIC: GENODEF1ETK
Für Spenden bis 300 € reicht dem Finanzamt der einfache Nachweis Ihrer Überweisung, etwa ein Kontoauszug. Das gilt seit 2020 und ist gesetzlich so geregelt (§ 50 EStDV). Eine gesonderte Spendenbescheinigung brauchen Sie dafür nicht.
Bitte geben Sie bei Ihrer Überweisung im Verwendungszweck immer "Spende Funkwende" an.
Wir würden uns freuen, wenn Sie bei Beträgen bis 300 € auf eine Spendenbescheinigung verzichten und den Kontoauszug nutzen. Das spart uns einigen Verwaltungsaufwand. Wenn Sie trotzdem eine möchten, stellen wir sie Ihnen ab einem Betrag von 50 € gerne aus. Dafür benötigen wir zusätzlich Ihren Namen und Ihre Anschrift im Verwendungszweck.
Kleinere Beiträge sind uns natürlich ebenso willkommen. Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!
Warum braucht es die Funkwende?
Rund 4 Millionen Menschen in Deutschland spüren die Folgen von Mobilfunk-, WLAN- und Bluetooth-Strahlung am eigenen Körper: Schlafstörungen, Kopfschmerzen, Nervenschmerzen, Schwindel. Wer elektrohypersensibel ist, verliert oft ein Stück Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Die aktuellen Grenzwerte schützen nur vor einer einzigen Gefahr, der Erwärmung des Körpers durch Mobilfunkstrahlung. Was darunter passiert, zählt bislang nicht: oxidativer Zellstress, Schäden am Erbgut, Krebs, Folgen für die Fortpflanzung.
Diese Lücke wollen wir schließen. Denn ein strahlungsarmes Leben nützt nicht nur Betroffenen. Es tut jedem Menschen gut, der gesund bleiben will. Deshalb setzen wir uns dafür ein, dass strahlungsarme Räume kein Sonderwunsch bleiben, sondern als Grundrecht gelten.
Was fordert die Funkwende konkret?
Die Grenzwerte für Mobilfunk müssen sinken – auf 1 μW/m² (0,02 V/m) innerhalb und 100 μW/m² (0,2 V/m) außerhalb von Gebäuden. Das sichert Mobilfunkversorgung und schützt gleichzeitig Gesundheit und Umwelt.
Wer steht hinter der Funkwende?
Die Funkwende ist eine Kampagne der als gemeinnützig anerkannten Kompetenzinitiative zum Schutz von Mensch, Umwelt und Demokratie e.V. Dahinter stehen internationale Expertinnen und Experten aus Verbraucherschutz, Medizin, Wissenschaft und Recht, Betroffene, Bürgerinnen und Bürger, wissenschaftlich fundiert, transparent und unabhängig.
Was hat es mit der Klage auf sich?
Wir haben Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland beim Verwaltungsgericht Berlin eingereicht. Ziel: das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 Grundgesetz) endlich durchzusetzen, durch eine drastische Verschärfung der Grenzwerte. Die geltende Verordnung (26. BImSchV) misst nur eine Gefahr: die Erwärmung des Gewebes. Alles andere fällt durch das Raster, oxidativer Stress, Krebs, Schäden an der Fortpflanzung, aber auch die Belastungsspitzen neuer Techniken wie 5G und Beamforming. Wir fordern, dass die ganze Breite der Wissenschaft in die Bewertung einfließt, nicht nur eine Meinung.
Wofür wird meine Spende konkret verwendet?
Ihre Spende trägt die Klage durch das Verfahren und die Funkwende ins Rollen – von der Finanzierung des Anwaltshonorars und der Prozesskosten bis zur öffentlichkeitswirksamen Begleitung der Klage. So schaffen wir Schutz für vulnerable Gruppen, bringen unabhängige Wissenschaft in die Gesetzgebung ein und stoßen einen achtsamen Umgang mit mobiler Kommunikationstechnik an.
Ist meine Spende steuerlich absetzbar, und wie spende ich?
Ja. Die Kompetenzinitiative ist als gemeinnützig anerkannt, Ihre Spende ist steuerlich abzugsfähig. Sie können direkt auf dieser Seite oder über die Spenden-Plattform bcause spenden und erhalten Ihre Spendenbescheinigung umgehend per E-Mail.
Wir freuen uns auf den Austausch mit Ihnen.
info@funkwende.de
Im Namen aller Funkwende-Aktiven und gesundheitlich betroffenen Menschen danken wir Ihnen und freuen uns über Ihre Unterstützung.